Antragsstellung durch eine der Konfliktparteien
postalisch, mündlich zur Niederschrift, via E-Mail oder für Anwälte über beA
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Abgabe der schriftlichen Vollmacht
sobald beide beide Parteien einverstanden sind
Einleitung der Güteverhandlung und Zusammentreffen
Auf Wunsch können Sie einen Anwalt hinzuziehen, dann sollten Sie die Gütestelle vorab informieren. Zudem sollten Sie persönlich erscheinen.
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Suche nach einer gemeinsamen Lösung
mit der beide Parteien einverstanden sind
Lösungsvorschlag
wird vom Antragsgegner angenommen
Für den seltenen Fall, dass abgelehnt und kein neuer Vorschlag gefunden wird, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
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Abschlussvereinbarung
wird getroffen und ist gerichtlich vollstreckbar