Antragsstellung durch eine der Konfliktparteien

postalisch, mündlich zur Niederschrift, via E-Mail oder für Anwälte über beA

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Abgabe der schriftlichen Vollmacht 

sobald beide beide Parteien einverstanden sind

Einleitung der Güteverhandlung und Zusammentreffen

Auf Wunsch können Sie einen Anwalt hinzuziehen, dann sollten Sie die Gütestelle vorab informieren. Zudem sollten Sie persönlich erscheinen.

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Suche nach einer gemeinsamen Lösung

mit der beide Parteien einverstanden sind

Lösungsvorschlag

wird vom Antragsgegner angenommen
Für den seltenen Fall, dass abgelehnt und kein neuer Vorschlag gefunden wird, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt. 

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Abschlussvereinbarung

wird getroffen und ist gerichtlich vollstreckbar