Die Güteverhandlung findet ohne Einbezug der Öffentlichkeit in einem vertraulichen, nicht öffentlichen Rahmen statt.
Es wird eine individuelle Lösung gefunden, die sich an den Interessen und Wünschen aller Parteien orientiert.
Das Güteverfahren ist eine günstigere alternative zu Gerichtsverfahren, die hohe Kosten verursachen können.
Durch das vertrauliche Zusammensetzen können Probleme deutlich schneller gelöst werden als im Gericht.
Weil es schnell zu einer fairen, zufriedenstellenden Lösung kommt werden Sie psychisch entlastet.
Das Güteverfahren kann eine vorliegende Verjährung vermeiden.
Die Vereinbarung, die an Ende beschlossen wird ist gerichtlich vollstreckbar und so ist bspw. eine Zwangsvollstreckung möglich.
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