UNTER VERSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT

Die Güteverhandlung findet ohne Einbezug der Öffentlichkeit in einem vertraulichen, nicht öffentlichen Rahmen statt.

INDIVIDUELLE, FAIRE LÖSUNG

Es wird eine individuelle Lösung gefunden, die sich an den Interessen und Wünschen aller Parteien orientiert.

HÖHERE ZUFRIEDENHEIT

Die Güteverhandlung findet ohne Einbezug der Öffentlichkeit in einem vertraulichen, nicht öffentlichen Rahmen statt.

ERSPARNIS HOHER GERICHTSKOSTEN

Das Güteverfahren ist eine günstigere alternative zu Gerichtsverfahren, die hohe Kosten verursachen können.

SCHNELLERE PROBLEMLÖSUNG

Durch das vertrauliche Zusammensetzen können Probleme deutlich schneller gelöst werden als im Gericht.

PSYCHISCHE ENTLASTUNG

Weil es schnell zu einer fairen, zufriedenstellenden Lösung kommt werden Sie psychisch entlastet.

HEMMUNG DER VERJÄHRUNG

Das Güteverfahren kann eine vorliegende Verjährung vermeiden.

GERICHTLICHE VOLLSTRECKBARKEIT

Die Vereinbarung, die an Ende beschlossen wird ist gerichtlich vollstreckbar und so ist bspw. eine Zwangsvollstreckung möglich.

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