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alle Preise zzgl. MwSt.
170 €

je Zeitstunde, bei einem Streitwert unter 1.000.000 €

300 €

pauschale Antrags- und Bearbeitungsgebühr

180 €

Fahrt- und Raumkosten

Unter besonderen Voraussetzungen ist jedoch unter Abstimmung der Parteien ein anderer Stundensatz möglich. Solange nichts anderes vereinbart wird, tragen beide Parteien zu gleichen Teilen die Vergütung.

Wenn Sie an einem der ausgemachten Termine nicht erscheinen können, ist es ihnen möglich bis zu 48 Stunden vor der Verhandlung ohne Anrechnung von Kosten diesen abzusagen bzw. zu verschieben, solange der Termin innerhalb der Öffnungszeiten angesetzt war.