WANN BRAUCHEN SIE EINE ANERKANNTE GÜTESTELLE?
WAS PASSIERT IN EINEM GÜTEVERFAHREN?

- Einbezug aller Konfliktparteien
- Strukturierung und Anleitung durch eine eine neutrale Vermittlerin
- nach Bedarf auch digtale bzw. telefonische Begleitung
- Gütestellen werden von der jeweiligen Landesjustizverwaltung eingerichtet nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und können deutschlandweit tätig werden